ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

aer‐Reisemanufaktur Mitte GmbH – Team Mundo Südamerika

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES:

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen.
Sofern Buchungen ‐ online, telefonisch, schriftlich oder mündlich ‐ aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen
Allgemeinen Reisebedingungen von Mundo Südamerika einverstanden.

Ferner bestätigt er mit seiner Unterschrift, das Informationsblatt zum Datenschutz sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für
Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen erhalten zu haben. Zudem erklärt der Reisende mit Unterschrift sein Einverständnis mit
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers und den jeweiligen Tarifbestimmungen der
Fluggesellschaft.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung von Mundo Südamerika.

2. VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN VON MUNDO SÜDAMERIKA:

2.1. Vermittlung von Reisen:
Mundo Südamerika bietet dem Kunden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger (z. B. bei
Einzelreiseleistungen oder verbundenen Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung an.
Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind;
in diesem Fall gelten unsere in Teil 4. geregelten Reisebedingungen.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und Mundo
Südamerika aus der von Mundo Südamerika erbrachten Vermittlungstätigkeit.
Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Geltung etwaiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2.2. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger:
Für den von Mundo Südamerika vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw.
Leistungsträger sind allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers maßgeblich.
In den Bedingungen können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw.
zur Kenntnis gegeben. Der Reisende ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der
Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter
Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann sich der Reisende nicht berufen.

Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (z.B. bei Linienflügen), kommen die jeweiligen
Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

2.3. Serviceentgelt:
Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw.
Leistungsträgers zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig.
Das Serviceentgelt für die Vermittlung von Flügen beträgt je nach Fluggesellschaft und –Tarif pro Person bis zu € 500,‐ vor
Flugscheinausstellung. Nach Ticketausstellung wird je nach Fluggesellschaft ebenfalls bis zu € 500,‐ pro Person berechnet.
In Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich.

2.4. Zahlung des Reisepreises:
Der Reisepreis ist mit den Zahlungsarten Überweisung, Kreditkarten oder bar in Euro zu begleichen.

Soweit Mundo Südamerika Reise‐ oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt, geschieht dies im Namen und für Rechnung der jeweiligen
Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
sonstigen Regelungen des jeweiligen Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Berechnung uns zustehender Serviceentgelte.

Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen.

Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiter zu
berechnen.

2.5. Rücktritt durch Kunden:
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise gegen Zahlungen einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr, gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
Zuganges der Rücktrittserklärung bei Mundo Südamerika. Eine schriftliche Erklärung ist erforderlich.

2.6. Obliegenheitsverpflichtung des Reisenden:
– 2.6.1. Mundo Südamerika weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im
Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten.
Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers und des
jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
– 2.6.2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil‐)Verlust von Ansprüchen
des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträgers führen.
– 2.6.3. Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine
zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
– 2.6.4. Mundo Südamerika gilt als vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen
des
Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Mundo Südamerika hat den Reiseveranstalter bzw.
Leistungsträger unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

3. FLUGLEISTUNGEN:

Generell gelten bei Flugleistungen die jeweiligen Tarifbestimmungen der entsprechenden Fluggesellschaft.
Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt.

3.1. Linienflugleistungen im Pauschalarrangement:
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, PANTHER REISEN nicht als Veranstalter auftritt.

3.2. Rückbestätigung Flugzeiten:
Soweit Mundo Südamerika vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens
der Fluggesellschaft. Anschluss‐ und Rückflugzeiten hat der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin zu prüfen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Mundo Südamerika nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Mundo Südamerika
zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

3.3. Anschlussflüge bzw. Verspätungen:
Sollte der Reisende über Mundo Südamerika noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so ist bei den Flugzeiten der Anschlussflüge zu
beachten, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten der Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und
diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können.

Bei Flügen ist zu berücksichtigen, dass bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer mit Flugverspätungen von mehreren Stunden gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher, bei der Buchung einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu
berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

3.4. Stornierungen:
Bei Stornierung am Abflugtag und bei Nichterscheinen wird der volle Flugpreis erhoben. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast
den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa‐Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen
wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.

3.5. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens:
Nach der EU‐VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und
danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht.

Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren.
Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU‐VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag.

Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU‐Kommission auf der Basis der EU‐VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist
auf der Internet‐Seite http://ec.europa.eu/transport/air‐ban/ abrufbar.

4. VERANSTALTERBEDINGUNGEN VON MUNDO SÜDAMERIKA:

4.1. Leistungen und Leistungsänderungen:
– 4.1.1. Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet, Flyer, Broschüren
sowie der Inhalt der Reisebestätigung. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen, die
von uns schriftlich bestätigt werden müssen.
– 4.1.2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
– 4.1.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
– 4.1.4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder ‐abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
– 4.1.5. Im Falle einer drastischen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

4.3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen:
– 4.2.1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den
Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu
20% des Reisepreises.
– 4.2.2. Sollte die Reise Flüge und Eintrittskarten beinhalten, behält sich Mundo Südamerika vor, diese Leistungen bereits bei der Anzahlung mit 100 % zu berechnen. In dem Fall wird die Höhe der Anzahlung individuell gestaltet. Der entsprechende Betrag wird in der
Anmeldung Reisebestätigung aufgeführt.
– 4.2.3. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet.
– 4.4.4. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung
der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir die Reisedokumente per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter
Weise übermitteln.

4.5. Stornierung durch Kunden:
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Eine schriftliche Stornierung ist einzureichen.
Bei einem Rücktritt hat Mundo Südamerika Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die
Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes (z.B. Pauschalreise, Gruppenreise), der Zeitpunkt des Beginns der
ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit in den einzelnen
Reiseausschreibungen bzw. Reisebestätigung nichts Anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:

bis zum 151. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 150. Tag bis 92. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem 91. Tag vor Reiseantritt 95%

Die Stornokosten sonstiger Leistungen (Mietwagen, Transfers, Eintrittskarten, Ausflugsprogramme) werden wie folgt berechnet:

Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen:
‐ Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
‐ Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme

Der Kunde hat die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.
Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB.
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten.
Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.

4.6. Umbuchung durch Kunden:
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft,
o.ä.) besteht kein Anspruch. In der Regel sind Umbuchungen wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl wird eine Servicegebühr in Höhe von € 25,‐ pro Person berechnet.

4.7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden
Gründen, wird Mundo Südamerika bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

4.8. Kündigung durch Mundo Südamerika aus Gründen im Verhalten des Reisenden:
Wir können vor und nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

4.9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Mundo Südamerika berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens drei Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden
unverzüglich zurückerstattet. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.

5. MÄNGELANZEIGE BEI PAUSCHALREISEN:

Weist die Reise aus Sicht des Kunden Mängel auf, so hat sich der Reisende unverzüglich an die Reiseleitung bzw. an die mit den
Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse (oder an Mundo Südamerika direkt) zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Sollte die Mängelanzeige vor Ort vom Kunden nicht erfolgen, so kann dies für ihn zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können.

Der Reisende Kunde hat grundsätzlich zwei Jahre Zeit, seine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen.
In allen Fällen beginnt die Frist mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

Sollten der Reisende vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so muss er auch in diesem Fall
über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit er nicht
weitergehende Ansprüche verliert. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder
eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

6. PREISERHÖHUNG:

Der Preis von Pauschalreisen darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im
Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8%
des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

7. INFORMATIONSPFLICHTEN NACH § 651 V ABS. 1 BGB:

Mundo Südamerika erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise wie Reisepreis, An‐ und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigung, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.

8. PASS‐, VISA‐ UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:

Mundo Südamerika steht dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass‐, Visa‐ und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten der Zoll‐ und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter bzw.
Leistungsträger schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.

Der Kunde sollte sich zusätzlich über Infektions‐ und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose‐ und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

9. VERSICHERUNGEN:

Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere einer
Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, einer Reisegepäckversicherung, einer Reiseabbruchsversicherung sowie Auslandskrankenversicherung hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des
Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

10. REISEDOKUMENTE:

10.1. Prüfung Reiseunterlagen:
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit (Name, Reisedaten,
Reiseziel etc.) und Vollständigkeit zu prüfen und bei Unstimmigkeiten oder fehlenden Unterlagen unverzüglich Mundo Südamerika zu
unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines
hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)
eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.

10.2. Flugticket als E‐Ticket:
Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket (E‐Ticket) anbietet, wird im Regelfall ein
elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E‐Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check‐In zusammen mit einem
Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.

10.3. Übermittlung der Reiseunterlagen:
Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post oder Email übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Auch hier trägt das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

10.4. Reiseversicherung:
Soweit der Kunde die Vermittlung von Reiseversicherungen durch uns wünscht, übermittelt Mundo Südamerika dem Reisenden die
Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe, per Post oder per Email. In der Regel bestehen die Versicherungsunterlagen aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

11. DATENSCHUTZ:

Mundo Südamerika ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke
der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS‐GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur
Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne
Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht
mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Reiseland nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS‐GVO aufgrund von steuer‐ und handelsrechtlichen
Aufbewahrungs‐ und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine
darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS‐GVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber Mundo Südamerika hinsichtlich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS‐GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS‐GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS‐GVO, Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS‐GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS‐GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit
gem. Art. 20 DS‐GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS‐GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der
Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS‐GVO.

 

Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von Mundo Südamerika unter info@mundo‐
suedamerika.de wenden.

12. HAFTUNG VON MUNDO SÜDAMERIKA:

13. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen
Reisebedingungen.

14. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:

14.1 Rechtswahl:
Auf das gesamte Rechts‐ und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
14.2 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Mundo Südamerika ist Nürnberg
Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Mundo Südamerika vereinbart.
14.3 Geltung der vorstehenden Bestimmungen:
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht:
– 14.3.1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungs‐
vertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas Anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
– 14.3.2. wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.

15. SCHLICHTUNGSSTELLE:

Die Firma AER‐Reisemanufaktur Mitte GmbH – Team Mundo Südamerika ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher‐schlichtungsstelle teilzunehmen. Nach § 37 VSBG sind wir jedoch verpflichtet, den
Reisenden auf die zuständige Verbraucher‐schlichtungsstelle hinzuweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40, Fax: 07851 / 795 79 41, www.verbraucher‐schlichter.de

16. IHR VERTRAGSPARTNER:

aer‐Reisemanufaktur Mitte GmbH
Team Mundo Südamerika
Ziegelweg 3
72764 Reutlingen
Geschäftsführung: Ilona Paschke Yuvanc, Joachim Exler
info@mundo‐suedamerika.de
Stand: 01.08.2025

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