Diese AGB gelten für nachfolgende Kooperationspartner der AER Manufaktur:

  • Air Travel Reiseservice (ATR) GmbH

  • Reise Center GmbH

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung im stationären Vertrieb

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Vermittlung von Reiseleistungen (sowohl Einzelleistungen wie auch Reisen im Sinne des § 651ff. des BGB) zwischen dem Auftraggeber (im Weiteren teilweise auch „Buchender“) und den obengenannten Kooperationspartnern. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und gelten sowohl für Online Buchungen über Websites wie aber auch alle anderen Buchungen bei den obengenannten Kooperationspartnern. Die obengenannten Kooperationspartner weisen alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge oder Beförderungsverträge stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und/oder Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen und die obengenannten Kooperationspartner ausschließlich als Vermittler auftreten. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von den obengenannten Kooperationspartnern und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften oder anderer Leistungsträger, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers / Buchenden / Teilnehmers / Reisenden ist, soweit sie mit den nachfolgenden AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen

Vertrag, anwendbares Recht

Die von den obengenannten Kooperationspartnern öffentlich angebotenen Reiseleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens der obengenannten Kooperationspartner dar und verstehen sich stets vorbehaltlich Verfügbarkeit und Preisänderungen durch die Leistungsträger. Der rechtsverbindliche Auftrag an die obengenannten Kooperationspartner, für Buchende nach deren Vorgabe eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistungen bei einem bestimmten Leistungsträger oder einen Reisevertrag bei einem Veranstalter zu vermitteln, kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per E-Mail oder über eine Online Buchungsmaschine) erfolgen. Im Falle von Buchungen per Fax, Telefon oder persönlich kommt der verbindliche Buchungsauftrag zustande, sobald der Auftraggeber einem unverbindlichen Angebot schriftlich oder mündlich zustimmt. Wird der Eingang des Auftrages elektronisch (per E-Mail) bestätigt, so stellt dies noch keine Annahme des Auftrages dar. Die Annahme des Auftrages gilt erst als erfolgt, sobald dem Buchenden eine Reisebestätigung ausgehändigt wird (per E-Mail, Fax oder persönlich), elektronische Flugscheine oder Bahnfahrkarten erstellt wurden, die Reisedokumente in Papierform erstellt wurden oder dem Buchenden / Aufraggeber eine Bestätigung des Leistungsträgers in anderer Form zugänglich gemacht wurde. Ist der Auftrag auf Vermittlung nicht durchführbar, können die obengenannten Kooperationspartner die Annahme ablehnen oder dem Auftraggeber ein neues Angebot erstellen, an das die obengenannten Kooperationspartner nur unter Berücksichtigung der Bedingungen der Leistungsträger (Ausstellungsfristen, Optionsfristen sowie Vakanzen) gebunden ist. Für die Rechte und Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich dessen Reise-, Geschäfts-, Beherbergungs- oder Beförderungsbedingungen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Auftraggebers und der obengenannten Kooperationspartner ergeben sich, soweit dem nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsvertrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften der §§675, 631 ff BGB über entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Vermittlungsentgelte

Die obengenannten Kooperationspartner erheben für Vermittlung von Reisen oder Beförderungsleistungen sowie weiteren Serviceleistungen ggf. Entgelte entsprechend Aushang/Anzeige auf der Website, im Reisebüro oder individueller Vereinbarung mit dem Buchenden. Diese werden bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn, die Stornierung beruht auf einem Verschulden der obengenannten Kooperationspartner und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

Umbuchung und Stornierung

Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise, Beförderung oder Unterkunft ist nur durch Rücktritt von der Gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise, Beförderung oder Unterkunft möglich, es sei denn, der Leistungsträger oder Veranstalter hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich grundsätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers oder Veranstalters und sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Möglichkeit, eine Stornierung einer bestätigten Reise, Beförderung oder Unterkunft vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den AGB oder Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers und kann von den obengenannten Kooperationspartnern nicht beeinflusst werden. Je nach Tarif der gebuchten Leistung, Stornierungszeitpunkt sowie den Bedingungen der Leistungsträger kann es vorkommen, dass seitens des jeweiligen Leistungsträgers oder Reiseveranstalters bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft keinerlei Rückerstattung erfolgt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Die obengenannten Kooperationspartner werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte zu den Entgelten der Leistungsträger hinsichtlich Stornierungs- und Umbuchungskosten geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit der seitens der Fluggesellschaften, Veranstalter oder anderen Leistungsträgern gemachten Angaben. Flugscheine sind nicht übertragbar und Namensänderungen nicht möglich, es sei denn die Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Die obengenannten Kooperationspartner sind berechtigt alle anfallenden Umbuchungs-oder Stornierungsentgelte der Leistungsträger oder Veranstalter einzuziehen. Die obengenannten Kooperationspartner erheben für die Stornierung und Umbuchung von Flügen, Umschreibung von Flugscheinen oder anderen Beförderungsleistungen eigene Entgelte entsprechend Aushang/Angabe auf der Website oder Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass durch die Umbuchung oder Stornierung gar kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Sollte die Stornierung, Umbuchung oder Namensänderung nachweislich auf eine mangelhafte Leistung der obengenannten Kooperationspartner zurückzuführen sein, fällt kein Entgelt von den obengenannten Kooperationspartnern an. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Stornierung bei den obengenannten Kooperationspartnern innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den obengenannten Kooperationspartnern. Die obengenannten Kooperationspartner empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Zahlung

Die obengenannten Kooperationspartner vermitteln die gewünschten Leistungen beim Anbieter (Fluggesellschaft, Veranstalter, Vermittler usw.). Dabei verpflichten sich die obengenannten Kooperationspartner gegenüber den Anbietern zur Zahlung der gebuchten Leistung. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB geschieht. Die obengenannten Kooperationspartner können Ersatz der für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen. Buchungen von Linienflügen, Bahnfahrkarten, Versicherungen und Serviceentgelte sind sofort zur Zahlung fällig. Für die Buchung von Mietwagen gilt zusätzlich folgendes: Vom Aufraggeber ggf. gewünschte Zusatzleistungen wie zum Beispiel zusätzliche Versicherungen, weitere Fahrer, zusätzlich gefahrene Kilometer oder Einwegmieten sind unter Umständen nicht im Preis enthalten. Soweit hier zusätzlichen Kosten anfallen, sind diese üblicherweise direkt vor Ort bei dem Anbieter zu bezahlen. Genaue Regelungen sind den Bedingungen der jeweiligen Anbieter zu entnehmen. Zahlungen für Hotelbuchungen unterliegen den jeweiligen Vorgaben des gebuchten Hotels. Die Zahlungsabwicklung erfolgt entweder bereits mit Buchung oder je nach Angebot des Anbieters erst im Hotel. Handelt es sich um die Buchung einer Pauschalreise nach BGB § 651 ff gelten dessen Bestimmungen zum Zahlungs- und Sicherungsverfahren. Soweit die Bezahlungsart Kreditkarte oder Lastschrift gewählt wird, kann die fällige Zahlung direkt vom jeweiligen Anbieter selbst eingezogen werden. Soweit erforderlich, werden die obengenannten Kooperationspartner bei diesen Bezahlungsarten Kreditkarten – oder Bankdaten an den jeweiligen Anbieter oder die Fluggesellschaft weitergeben. Bei Zahlung per Lastschrift an die obengenannten Kooperationspartner wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt. Die obengenannten Kooperationspartner sind berechtigt, im Fall von verspäteten Zahlungen die Verzugskosten inkl. eines Bearbeitungsentgelts in Rechnung zu stellen. Die obengenannten Kooperationspartner behalten sich vor, nicht fristgerecht bezahlte Leistungen – nach vorheriger Mahnung – zu stornieren und den damit verbundenen Mehraufwand an den Auftraggeber weiterzuleiten. Zum Mehraufwand zählen auch zusätzliche Kosten der Fluggesellschaften oder Kreditkarteninstitute, die dem Händler im Falle einer Bank-/Kreditkartenrücklastschrift entstehen. Es steht dem Auftraggeber frei, nachzuweisen, dass weniger oder gar keine Kosten entstanden sind. Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung, Tickets, Bestätigungen, Voucher oder andere Reiseunterlagen auszustellen. Der Buchende / Teilnehmer / Reisende bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für bestellte Reiseleistungen zu bezahlen.

Reiseunterlagen

Die Zustellung der Reiseunterlagen erfolgt je nach Leistungsträger und Abreisezeitpunkt persönlich, an die obengenannten Kooperationspartner oder per Hinterlegung am Flughafen. Die obengenannten Kooperationspartner informieren den Buchenden über den Zustellweg. Die Zustellung kann je nach Leistungsträger postalisch oder elektronisch (E-Mail) erfolgen. Flugscheine werden als elektronische Tickets erstellt. Der Buchende/Auftraggeber ist verpflichtet, die zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf Richtigkeit zu prüfen und den obengenannten Kooperationspartnern umgehend nach Kenntnis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Kommt der Buchende dieser Pflicht nicht nach, so kann die Schadenersatzverpflichtung seitens der obengenannten Kooperationspartner bezüglich eines hieraus dem Buchenden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (BGB §254) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadenersatzverpflichtung seitens der obengenannten Kooperationspartner entfällt vollständig, wenn die Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeit für die obengenannten Kooperationspartner nicht erkennbar waren.

Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder aus den Angaben in der Reisebestätigung. Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten sich die Leistungsträger ausdrücklich vor. Die obengenannten Kooperationspartner informieren den Aufraggeber über Änderungen der gebuchten Leistungen, sofern diese vor Reiseantritt eintreten. Die obengenannten Kooperationspartner informieren den Buchenden je nach Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder telefonisch. Die Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung aufgrund einer Leistungsänderung durch den Leistungsträger oder Veranstalter richtet sich nach dessen Bedingungen sowie den gesetzlichen Bedingungen gegenüber dem Veranstalter oder Leistungsträger.

Die obengenannten Kooperationspartner weisen darauf hin, sich alle Rückflüge bei der jeweiligen Fluggesellschaft ab 48 Stunden vor Rückflug rückbestätigen zu lassen oder den aktuellen Flugplan zur Buchung über entsprechenden Online Zugänge der Fluggesellschaften zur Buchung oder Onlinezugänge der Reservierungssysteme zu prüfen.

Die aer-Reisemanufaktur weist darauf hin, sich alle Rückflüge bei der jeweiligen Fluggesellschaft ab 48 Stunden vor Rückflug rückbestätigen zu lassen oder den aktuellen Flugplan zur Buchung über entsprechenden Online Zugänge der Fluggesellschaften zur Buchung oder Onlinezugänge der Reservierungssysteme zu prüfen.

Versicherungen

Die obengenannten Kooperationspartner empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, die die obengenannten Kooperationspartner ebenfalls vermitteln können.

Visa, Pass, Zoll etc.

Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.

Haftung

Eine Haftung von den obengenannten Kooperationspartnern für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht nicht. Für die Erbringung der Reiseleistung haftet nur der Leistungserbringer. Die obengenannten Kooperationspartner haften dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Vermittlung der Dienstreiseleistungen. Soweit die obengenannten Kooperationspartner eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber übernommen haben, haftet er nicht für das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer. Die obengenannten Kooperationspartner geben keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom jeweiligen Leistungserbringer angebotenen Informationen und Leistungen. Die obengenannten Kooperationspartner haben keine Möglichkeit, sämtliche dieser Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die obengenannten Kooperationspartner sind in angemessenem Umfang bemüht, sicherzustellen, dass die auf den Websites und in den Standorten verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Sollte jedoch z.B. aufgrund eines technischen Fehlers eine Buchung mit unzutreffenden Daten (Preise, Termine, Flugklasse, etc.) zustande kommen, behalten sich die obengenannten Kooperationspartner hiermit ausdrücklich die Anfechtung eines solchen Vermittlungsvertrages im Rahmen der insoweit gesetzlich einschlägigen Regelungen vor. Die obengenannten Kooperationspartner haften für die Verletzung von Leben und Gesundheit und im Falle vorsätzlichen Verhaltens unbeschränkt. Im Falle von grober Fahrlässigkeit oder bei ausdrücklicher Übernahme von Garantien ist die Haftung von den obengenannten Kooperationspartnern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. In sonstigen Fällen fahrlässiger Schadensverursachung, haften die obengenannten Kooperationspartner nur, sofern eine Verletzung von Kardinalspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von den obengenannten Kooperationspartner auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Im Übrigen ist die Haftung von den obengenannten Kooperationspartnern – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, sofern in diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht ein anderes bestimmt ist. Im Falle unabdingbarer vertraglicher Minderungs- und Schadenersatzansprüche ist die Haftung von den obengenannten Kooperationspartnern auf das Zweifache des vom Auftraggeber an ihn für die betroffene Leistung gezahlten Entgelts beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere aber nicht abschließend Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von den obengenannten Kooperationspartner ausgeschlossen ist, gilt dieser Haftungsausschluss auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von den obengenannten Kooperationspartner. Im Falle von Schäden, welche auf Fehlern von der durch die obengenannten Kooperationspartner an den Auftraggeber zur Verfügung gestellter Software, welche von Dritten hergestellt wurde, beruhen, treten die obengenannten Kooperationspartner etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Softwarehersteller bereits jetzt an Erfüllungsstatt an den Auftraggeber ab. Die Haftung von den obengenannten Kooperationspartner ist im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen. Force Majeure: Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von den obengenannten Kooperationspartner hindert, entbindet die obengenannten Kooperationsparnter bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.

Datenschutz

Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Die obengenannten Kooperationspartner verpflichten sich, die bei der Beratung oder Vermittlung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von den obengenannten Kooperationspartnern zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften an außenstehende Dritte weiterzugeben. Soweit dies zur Abwicklung der geschlossenen Verträge erforderlich ist, werden die bei der Anmeldung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger oder Reiseveranstalter weitergeleitet. Die obengenannten Kooperationspartner verweisen auf ihre Datenschutzbestimmungen. Besonderheiten bei USA Reisen: Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS – Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindesten drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden in den USA weitergegeben werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie bei uns auf Nachfrage. Bei Reisen in die USA benötigen die obengenannten Kooperationspartner die Geburtsdaten der Reisenden, diese müssen an das US Department of Homeland Security (DHS – Ministerium für Heimatschutz) übermittelt werden.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die obengenannten Kooperationspartner behalten sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber besteht.

Sonstiges

Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die obengenannten Kooperationspartner weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Vermittlung von Reiseleistungen gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Verkauf von Flugtickets. Dies bedeutet, dass dem Auftraggeber insoweit kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber der obengenannten Kooperationspartner zusteht. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Klagen seitens der obengenannten Kooperationspartner gegen den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftraggebers maßgebend. Der Auftraggeber kann, soweit er Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am jeweiligen Sitz der obengenannten Kooperationspartner verklagt werden.

Die Kooperationspartner weisen nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass diese nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollten die Kooperationspartner freiwillig daran teilnehmen, werden diese die Buchenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

Sitz der Kooperationspartner

Air Travel Reiseservice (ATR) GmbH
Südstern 14
10961 Berlin
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin (HRB 55229)
Vertretungsberechtige Geschäftsführung: Ilona Paschke-Yuvanc

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